Die Versicherten-Chipkarte ersetzt seit 1995 bundesweit den bis dahin geltenden Krankenschein.
Die Chipkarte ist vor Beginn der Behandlung zum Nachweis der Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung dem Vertragsarzt vorzulegen und dient der Abrechnung mit den Leistungserbringern.
Die Krankenversicherungskarte enthält reine Verwaltungsdaten wie: Krankenkasse, Name, Geburtsdatum, Anschrift des Versicherten, Krankenversichertennummer und Versichertenstatus.
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