Krankenversichertenkarten – Versichertenkarten der Krankenkassen (health insurance card)
Die Versicherten-Chipkarte ersetzt seit 1995 bundesweit den bis dahin geltenden Krankenschein.
Die Chipkarte ist vor Beginn der Behandlung zum Nachweis der Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung dem Vertragsarzt vorzulegen und dient der Abrechnung mit den Leistungserbringern.
Die Krankenversicherungskarte enthält reine Verwaltungsdaten wie: Krankenkasse, Name, Geburtsdatum, Anschrift des Versicherten, Krankenversichertennummer und Versichertenstatus.
Im Gegensatz zur elektronischen Gesundheitskarte der GKV ist der Einsatz der Card für Privatversicherte freiwillig – sowohl für Sie als auch für Ihre behandelnden Ärzte und Apotheker. Auch wenn Sie die Card nicht bei sich führen, ist eine Behandlung möglich; die notwendigen Verwaltungsvorgänge müssen dann allerdings „von Hand“ erledigt werden. Lediglich als Versicherter im Basistarif müssen Sie Ihre Card immer vorlegen, wenn Ihr Versicherer Ihnen diese statt eines Ausweises ausgehändigt hat.
Die meisten PKV-Unternehmen geben an ihre Vollversicherten und zahlreiche Zusatzversicherte die „Card für Privatversicherte“ aus. Diese trägt jeweils den Namen des versichernden Unternehmens. Als Versicherter der PKV „XYZ“ erhalten Sie also die „XYZ-Card“.
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